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Raunzen und Rauschen

Das richtige Maß?

Eingestellt am 03. August 2009 um 00:03 Uhr » Da draußen Altes

Da findet man an mehreren Stellen Links zum Interview des Hamburger Abenblattes mit Frau von der Leyen und kommt bei dessen Lektüre nicht mehr aus dem Staunen heraus.

Dass sie wieder und wieder und zudem wider besseres Wissen von den [del]Netzsperren[/del] [ins]Schamwänden[/ins] als Mittel gegen Kinderpornographie schwadroniert, ist nicht anders zu erwarten. Schließlich war sie es, die das dazugehörige Gesetz, die sogenannte Lex Leyen, auch mit Lügen durchgesetzt und sich dabei auch von Richtigstellungen derselben nicht beeinflussen lassen hat.

Dass sie immer wieder den Blödsinn vom Internet als rechtsfreiem Raum wiederkäut, ist geschenkt. Wer beispielsweise wegen eines nicht korrekt ausgeführten Impressums auf seiner Website eine Abmahnung erhielt, weiß, wovon die Rede ist. Der bereits oben verlinkte Artikel von Udo Vetter (lawblog.de) stellt im Übrigen unter anderem dazu einiges klar.

Mobben, beleidigen, betrügen. All das kann man im Internet tun. Genau so, wie man es im wirklichen Leben tun kann, zum Beispiel Angesicht zu Angesicht, per Brief, Fax oder Telefon. Aber egal, wie man es macht – es ist strafbar und wird verfolgt. Auch im Internet.
Udo Vetter: Die Meinungsfreiheit als Sondermüll

Eben eben …

Aber dann das

… wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten.
aus dem Interview mit Frau von der L. im Hamburger Abendblatt

Aha, Grundrechte werden im richtigen Maß erhalten. Nunmehr ist es nicht nur Artikel 5, auf den sie es anlegt, sondern gleich ein ganzer Strauß an Rechten, für den es das richtige Maß zu finden gilt.

Nun werden diese Rechte sowieso eingeschränkt, wenn die Wahrnehmung der Rechte durch einen die Rechte anderer einschränkt. Das ist aber eine ganz normaler, allgemeingültiger Rechtsgrundsatz und hat nichts mit dem Internet im Speziellen zu tun. Das Internet ist eben auch nur ein technisches Medium, mit dem man alles Mögliche in die Welt posaunen kann. Dass es, im Gegensatz zu früheren Medien, viel mehr Menschen in der Funktion als Sender zur Verfügung steht, ist auch der einzige Unterschied.

Die Öffentlichkeit wird öffentlich

Ist es das, was manchen Menschen, offensichtlich besonders aus der Politikerkaste, Angst macht? Während früher wenige Medien (Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen) mehr oder minder exklusiv als Sender agierten und Reaktionen, zum Beispiel in Form von Leserbriefen, gefiltert werden konnten, kann heute so ziemlich jeder seine Meinung mittels des Internets veröffentlichen. Was dabei herauskommt, ist schwer kontrollierbar. Rechtswidriges kann verfolgt werden, sobald es gefunden wird, wie reagiert man jedoch auf zwar missliebige, aber nicht rechtswidrige Äußerungen?

Man sollte annehmen, dass Äußerungen, die vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind, hinzunehmen sind. Ich muss ja nicht mögen, was jemand anderes vermeint zu denken und zu sagen, aber ja, solange es nicht rechtswidrig ist, ist es hinzunehmen [ins]und im Zweifelsfall dagegen argumentieren. Ich weiß auch, dass das in nicht wenigen Fällen schwer ist. Manchmal ist man einfach nur fassungslos ob des Unfugs, der einem da als Meinung oder gar als angeblicher Fakt unterbreitet wird[/ins]. So einfach ist das.

Anscheinend ist das an anderer Stelle eben doch nicht so einfach. Man kann solche Meinungsäußerungen ja schließlich auch aus der öffentlichen Wahrnehmung tilgen. Mit dem Sperrgesetz hat sich die Bundesregierung die nötigen Mittel dazu beschafft. Die geheim zu haltende, vom BKA verwaltete und nur durch Stichproben zu kontrollierende (zum Teufel mit dem Rechtsweg!) Sperrliste bietet die Möglichkeit, Stoppschilder nach eigenem Gutdünken aufzustellen. Denn, ob die nur, wie bisher behauptet, auf Angebote von Kinderpronographie angewendet werden, ist keineswegs gewiss. Interessenten aus anderen Bereichen sind ja schon vorstellig geworden (Urheberrechtsverletzung, Glücksspiel, politisch missliebige Äußerungen).

Mal sehen, wie weit das noch geht und wann die beziehungsweise ein wesentlicher Teil der Öffentlichkeit aufwacht. Ach, noch was für Frau von der L.:

Grundgesetz, Artikel 20
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


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