Die Sache mit den Wiedergängern
Seit gestern ist die Vorratsdatenspeicherung (VDS) – durch die Hintertür – wieder da. Im Bundestag wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) novelliert. Den Diensteanbietern im [abbr=Telekommunikations]TK[/abbr]-Bereich ist es nun möglich, Verkehrsdaten dauerhaft zu speichern. Auf diese haben Ermittlungsbehörden, ebenfalls dauerhaft, Zugriff.
Welche Daten zu den Verkehrsdaten gehören, lässt sich aus dem oben verlinkten Wikipediaartikel entnehmen. Im Endeffekt geht es um Daten, die nach dem verfassungswidrigen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Dienstanbieter für sechs Monate vorgehalten werden sollten. Eigentlich sind die dabei erhobenen Daten zur Abrechnung der Dienste vorgesehen und müssen beziehungsweise mussten nach der Abrechnung gelöscht werden.
Nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle können diese Daten beim Dienstanbieter gespeichert bleiben. Es bleibt abzuwarten, wann der politische Druck auf die Anbieter beginnt, die dauerhafte Speicherung der Daten auch zu vollziehen, schließlich lauern da draußen etwa 80 Millionen potentielle Kriminelle und Terroristen.
Schwuppdiwupp ist die VDS wieder da
Wozu solche Maßnahmen genutzt werden, ist ja schon beim Staatstrojaner erkennbar. Eingeführt um Terroristen zu entlarven, wurde der ja auch bei Verdächtigen, gegen die wegen anderer gegenüber Terrorismus um einiges niedriger anzusetzender Straftaten ermittelt wurde und wird, eingesetzt.
Man ist als Bürger heutzutage von vornherein anlasslos verdächtig, ein potentieller Straftäter zu sein. Ich weiß nicht, ob es zum lachen oder heulen ist, dass die, die uns vertreten sollen, uns, die wir sie (teilweise) gewählt haben, so viel [del]Ver[/del] ...ähh [ins]Miss[/ins]trauen entgegenbringen.
Meine Damen und Herren, wenn sie uns derartig misstrauen, wird das nichts mit dem mündigen, sich frei äußern könnenden und an der Gestaltung der Gesellschaft mitwirkenden Bürger. Vielleicht, … wenn ich so überlege …, aber gerade deshalb!
Nachtrag: Ein Artikel auf Golem.de ist die Quelle, nur um es nicht zu unterschlagen.
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